Zum 70-jährigen Jubiläum der Ortsgerichte in Hessen erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerald Kummer:
„Mein besonderer Dank gilt den vielen ehrenamtlich Tätigen an den rund 880 Ortsgerichten in Hessen. Sie leisten wichtige Aufgaben für unsere Justiz und Gesellschaft, die sich über die Nachlasssicherung, Sterbefallanzeigen, Beglaubigungen bis hin zu Grundstücksschätzungen erstrecken. Sie sind für die Bürgerinnen und Bürger direkte Ansprechpartner und ein wichtiger Part der ehrenamtlichen Justiz. Dies wäre ohne das Engagement der ehrenamtlichen Ortsgerichtsmitglieder nicht möglich. Es gilt, das Ehrenamt weiterhin zu stärken und fördern, um diese wichtige Arbeit zu erhalten. Deshalb freut es mich umso mehr, dass uns die Wiederanerkennung von Schätzungen der Ortsgerichte für steuerliche Zwecke gelungen ist.“
Damit wurde dem vom 2. Dezember 2020 verabschiedeten Ländererlass (BStBl. I 2021, S. 146) begegnet. Aufgrund dessen konnten Ortsgerichte keine Schätzungen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts mehr vornehmen, da die Schätzungsurkunden der Ortsgerichte nicht mehr als Nachweis im Sinne des § 198 BewG (Verkehrswertnachweis) anerkannt wurden.
„Die hessischen Ortsgerichte sind einzigartig in Deutschland und eine Besonderheit unserer Justiz, die es weiterhin zu fördern gilt“, so Kummer.