Gerald Kummer stellt Anfrage zur Fluglärmbelastung in Südhessen an die Hessische Landesregierung

Bild: Mirco Lilge

Gerald Kummer, Abgeordneter des Hessischen Landtags für den Wahlkreis 48, hat eine Kleine Anfrage an die Hessische Landesregierung gerichtet. Anlass ist die zunehmende Fluglärmbelastung in den Abendstunden vor Beginn des Nachtflugverbots um 23 Uhr in Südhessen. Kummer fordert eine umfassende Aufklärung der Sachlage und übt scharfe Kritik an der aus seiner Sicht zu laxen Handhabung des Problems durch die Landesregierung.

Ein Bericht im Groß-Gerau Echo vom 26. Juli 2023 mit dem Titel „Ab 22 Uhr wird es besonders laut über Südhessen“ deutet darauf hin, dass die Startbahn West des Frankfurter Flughafens in der Stunde vor dem Nachtflugverbot besonders intensiv genutzt wird und dadurch die Fluglärmbelastung für die Bevölkerung in Südhessen stark ansteigt. Dies steht im Widerspruch zu den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, das einen „zum Kern der Nacht hin abschwellenden“ Flugverkehr fordert.

„Wir befinden uns hier nicht in einem Pro- oder Anti-Flughafen-Diskurs“, erklärte Kummer. „Die Bedeutung des Flughafens für unsere Region und für ganz Hessen ist unbestritten. Gleichzeitig dürfen wir nie aus den Augen verlieren, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen in den umliegenden Gemeinden oberste Priorität haben. In diesem Kontext obliegt es der Landesregierung, dem Schutz und der Wahrung der gesundheitlichen Interessen der Bevölkerung gerecht zu werden.“

„Die derzeitige Praxis, dass unmittelbar vor Beginn des Nachtflugverbots noch eine hohe Zahl von Flügen abgewickelt wird, ist für die betroffene Bevölkerung in Südhessen nicht hinnehmbar“, erklärt Kummer. „Es erscheint, als ob die Hessische Landesregierung die gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm zu lax handhabt. Es ist an der Zeit, dass wir hier Klarheit schaffen und die gesundheitlichen Belange der Menschen in den Vordergrund stellen.“

Die Kleine Anfrage umfasst eine Reihe von Fragen, die sich unter anderem auf die konkrete Umsetzung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, die Handhabung von Ausnahmeregelungen beim Nachtflugverbot und die strafrechtliche Verantwortung der Hessischen Landesregierung beziehen.

„Es ist inakzeptabel, dass wirtschaftliche Interessen hier offensichtlich über die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen gestellt werden“, betont Kummer.