Die Regionalversammlung Südhessen hat im Anhörungsverfahren einen Beschluss gefasst, welcher sich klar zur Nähe von Höchstspannungsfreileitungen zu Siedlungsbereichen positioniert.
Gerald Kummer, Landtagsabgeordneter der SPD und selbst Mitglied der Regionalversammlung Südhessen, äußert sich zufrieden mit der Stellungnahme der Regionalversammlung, einem der wichtigsten Träger öffentlicher Belange: „Dem Gesundheitsschutz der Menschen ist stets Priorität vor eventuellen wirtschaftlichen Interessen einzuräumen. Dies hat die Regionalversammlung so beschlossen. Der 400-Meter-Abstand zu Wohngebäuden ist einzuhalten. Die Bundesnetzagentur sowie Amprion müssen diesen Umstand zur Kenntnis nehmen und entsprechend handeln“.
Der Abgeordnete fordert, dass die 400 Meter keinesfalls unterschritten werden dürften. Dies gelte bereits für den jetzigen Korridor – und geht noch einen Schritt weiter: „Sinnvoll wäre die Erdverkableung immer dann, wenn der 400 Meter Abstand zur Wohnbebauung nicht einzuhalten ist. Das wäre zwar teurer für die Netzbetreiber, aber wesentlich sicherer für die Bevölkerung. Der Gesundheitsschutz darf nicht gegen wirtschaftliche Interessen ausgespielt werden“. Der Kreisausschuss Groß-Gerau habe ebenfalls in seinen Beschlussvorlagen bereits kritisch Stellung zu den Plänen von Amprion genommen.
Die Regionalversammlung weist darauf hin, dass nach dem geltenden Landesentwicklungsplan, bei der Planung von Höchstspannungsfreileitungen zur Übertragung von Gleichstrom zwingend ein 400-Meter-Abstand zu Wohngebäuden einzuhalten ist. Dies schließt die Nutzung vorhandener Masten für die Übertragung von Drehstrom dann aus, wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann. Im Hinblick auf den gesundheitlichen Schutz der Wohnbevölkerung sind Gleichstromtrassen nur dann raumverträglich, wenn sie die Festlegungen zu den Mindestabständen einhalten.