Gutachten-Affäre in der Generalstaatsanwaltschaft weitet sich aus

Bild: Götz Schleser

Der Rechtsausschuss des hessischen Landtags hat sich heute mit der Gutachten-Affäre in der Generalstaatsanwaltschaft befasst. Seit anderthalb Jahren wird bereits wegen des Verdachts der Korruption gegen den früheren Leiter der Zentralstelle für Medizinstraftaten und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Alexander B., ermittelt. Inzwischen wurde bekannt, dass auch ein früherer enger Mitarbeiter des Oberstaatsanwalts wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue im Amt vom Dienst suspendiert wurde und dass gegen ihn ermittelt wird.

Gerald Kummer, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, kritisierte den Umgang von CDU-Justizministerin Eva Kühne-Hörmann mit dem Fall. „Es entsteht der Eindruck, dass die Ministerin sich wegduckt und vor allem darum bemüht ist, möglichst viel Abstand zur eigenen Generalstaatsanwaltschaft herzustellen, in der die korrupten Praktiken des Oberstaatsanwalts B. über Jahre nicht aufgefallen sein sollen. Dass der Beschuldigte über einen so langen Zeitraum ganz alleine gehandelt haben soll, war von Anfang an wenig glaubhaft. Das neue Ermittlungsverfahren gegen die frühere ‚rechte Hand’ von Oberstaatsanwalt B. zeigt nun, dass es mindestens einen Mitwisser gegeben haben muss. Es ist bedauerlich, dass wir als Parlamentarier die neueren Entwicklungen in dem Fall wiederum nur aus den Medien erfahren haben. Die Ministerin selbst hat es für ausreichend gehalten, die zuständigen Obleute am Rande der letzten Plenarsitzung des Landtags mehr oder weniger nebenbei zu informieren – allerdings ohne die ganze Tragweite der Angelegenheit deutlich zu machen und ohne das zweite Ermittlungsverfahren zu erwähnen. Frau Kühne-Hörmann muss sich einerseits ihrer politischen Verantwortung für die Zustände bei der Generalstaatsanwaltschaft stellen und andererseits dafür sorgen, dass dieser Justizskandal oberste Priorität genießt und schnellstmöglich aufgearbeitet wird. Dass gegen den Oberstaatsanwalt B. noch immer keine Anklage erhoben wurde, ist in diesem Zusammenhang nicht hinnehmbar.“