„Die Hessische Landesregierung steht vor den Scherben ihrer Finanzpolitik“

Das Gesetz über das Sondervermögen ist verfassungswidrig

Im Anschluss an das Urteil des Staatsgerichtshofes zu den Normenkontrollanträgen zum „Corona-Sondervermögen“ sagte der rechtspolitische Sprecher Gerald Kummer am Mittwoch in Wiesbaden: „Unsere in Vergangenheit immer wieder vorgebrachte Kritik wurde von der Landesregierung nicht ernst genommen. Nun steht sie vor den Scherben ihrer Finanzpolitik. Das Urteil führt klar aus, dass das Gesetz gegen haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze und gegen das Budgetrecht des Landtags verstößt. Es war nichts anderes als ein Schattenhaushalt.“

Das Gesetz über das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ ist mit der Verfassung des Landes Hessen unvereinbar. Dies hat der Staatsgerichtshof des Landes Hessen mit seinem gestern verkündeten Urteil entschieden. „In rechtspolitischer Hinsicht ist das Urteil des Staatsgerichtshofs das Katastrophalste, was einer Regierung quasi bescheinigt werden kann. Die Verfassung zu brechen ist das Schlimmste, was eine Exekutive tun kann. Teil unserer Kritik war nie, dass es keine kreditfinanzierten Maßnahmen zur Krisenbewältigung geben darf. Wir haben viel mehr auf ein sauberes und transparentes Verfahren gepocht. Unser Wille zur Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Krise besteht weiterhin“, sagte der Abgeordnete.

Geld nur für die Krisenbewältigung?

So sei die „Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der im Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz genannten Krisenbewältigungsmaßnahmen wie auch zum erforderlichen Veranlassungszusammenhang“ unzureichend. Ebenfalls seien die Zwecke, für die kreditfinanzierte Mittel vergeben werden könnten, im Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz nicht ausreichend bestimmt festgelegt worden. „Unsere Befürchtung, dass das Programm unter anderem als Finanzierung von eigenen Projekten im Vorwahlkampf dienen soll, hat sich ebenso bestätigt. Unter dem Deckmantel der Krisenbewältigung wurden auch andere Projekte finanziert“, merkte Kummer an.

Umgang der Landesregierung mit dem Urteil wirft Fragen auf

Er hinterfragt zudem kritisch, wie Landesregierung in ihren Erklärungen mit dem Urteil umgeht: „Es grenzt fast schon Realitätsverweigerung, wie die Landregierung dieses Urteil kommuniziert. Ich bin überzeugt, dass sich die Menschen nicht derart hinters Licht führen lassen“, ergänzt Kummer abschließend.