Bauaufsicht des Kreises lehnt Vorhaben ab / MdL Gerald Kummer einig mit Bürgern
In der Diskussion um den Bau von fünf neuen Großtanks am Gernsheimer Hafen stellt sich Gerald Kummer, Landtagsabgeordneter und Kreistagsmitglied, klar auf die Seite der Bürger, die das Vorhaben wegen seiner Gefahren ablehnen. Die Bauaufsicht des Kreises kommt zur gleichen Einschätzung und hat in einer ausführlichen Begründung dargelegt, warum die Erweiterung durch die Firma Solvadis nicht mit dem Bebauungsplan vereinbar wäre. Als regionalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Kreistag wird Kummer auch bei den anstehenden Beratungen den Hintergrund erklären.
Der Riedstädter steht im Austausch mit der Initiative „Bürger in Acht“ und sorgt für einen engen Informationsfluss nach Gernsheim. Ebenso hält er Verbindung zum Regierungspräsidium Darmstadt, denn dort wird über den Antrag von Solvadis entschieden – die Stellungnahme des Kreises ist dabei nicht bindend. Dennoch wird sie schwer zu ignorieren sein, da sie den Plan als eindeutig rechtswidrig befindet.
Das Verfahren zur Erweiterung um fünf Tanks à 2500 m³ und einige Nebengebäude läuft schon seit einigen Jahren. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises hat nach eingehender Abwägung festgestellt, dass das Vorhaben unzulässig ist. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hafengebiet“ der Stadt Gernsheim, wo nur „nicht erheblich belästigende Gewerbe- und Industriebetriebe“ zulässig sind. Durch Bauvorhaben dürfen „keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen entstehen“. Das wäre durch die Tanks aber klar der Fall.
Schon mehrere Störfälle – und Heimlichtuerei
„Der Bau würde in der Nachbarschaft für erhebliche Belästigungen sorgen“, erklärt Kummer, „bis hin zur Gefährdung der Gesundheit der Anwohner.“ Schon durch die Ängste vor der neuen Anlage, die nicht unbegründet sind: In dem Betrieb gab es bereits schwerwiegende Vorfälle. Vor einigen Jahren etwa kam es zu einer Explosion, in einem anderen Fall wurden giftige Stoffe freigesetzt. Ein weiterer Störfall in der Anlage, die durch die Erweiterung näher an die Wohnbebauung käme, hätte erhebliche Auswirkungen.
Mehr noch: Der Gernsheimer Bebauungsplan entstand 1966, noch vor der Chemiekatastrophe von Seveso 1976. In der Folge wurde der Schutz der Bevölkerung vor solchen Unfällen wesentlich verstärkt. Für den Kreis ist klar, dass die strengeren Regeln auch hier gelten müssen.
Die Befürchtungen der Anwohner werden durch die bisherige Informationspolitik des Betreibers noch verstärkt: Über Jahre hielt er die Liste der zu lagernden Stoffe zurück, dann klagte er gegen eine von der Stadt Gernsheim zugestandene Akteneinsicht. „Natürlich ist das Vertrauen der Anwohner in die Firma zerstört“, sagt Kummer, „da der Eindruck entstehen musste, dass man etwas zu verbergen hat.“
Zudem würde das Bauvorhaben die Immobilienwerte im benachbarten Wohngebiet erheblich reduzieren – Anwohner, die wegen der psychischen Belastung wegziehen wollen, verlören also viel Geld. „Wegen der vielen rechtlichen Gründe gegen die Erweiterung ist die Haltung des Kreises in dieser Frage ganz klar“, schließt Kummer. „Auf Basis der geltenden Gesetze gibt es keine Möglichkeit, dieses Bauvorhaben zu genehmigen.“