Breites Bündnis setzt sich ein für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei den Plänen von Amprion im Kreis Groß-Gerau
Im Zusammenhang mit der Ultranet-Trasse haben Gespräche zwischen den beteiligten Akteuren auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene stattgefunden. Initiiert wurden diese durch den Landtagsabgeordneten Gerald Kummer. Ziel der Gespräche war es, die Haltung der Akteure im Hinblick auf die Nichteinhaltung der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen 400m Abstandsregelung zu verdeutlichen und sich für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung einzusetzen. Örtlich betroffen von den bisherigen Planungen von Amprion im Kreis Groß-Gerau sind etwa Teile von Wallerstädten, Bereiche von Dornheim, Wolfskehlen, die Bischofsheimer Böcklersiedlung, die Rüsselsheimer Böllenseesiedlung und der Groß-Gerauer Stadtteil Auf Esch.
Entstanden ist die nachfolgende überparteiliche Erklärung.
Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut:
„Die Gleichstromverbindung Ultranet, welche von Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg Baden-Württemberg führt, ist eine bedeutende Stütze der Energieversorgung in Südhessen. Dies ist perspektivisch geboten, um Stromüberschüsse aus Windenergiegebieten im Norden Deutschlands auch in den mittleren und südlichen Regionen Deutschlands nutzbar zu machen. Dabei soll die bereits bestehende Wechselstromtrasse künftig durch eine Gleichstromtrasse ersetzt bzw. ergänzt werden.
Bei den derzeitigen Planungen sind die oben genannten Städte und Gemeinden im Kreis Groß-Gerau jedoch davon betroffen, dass die im Landesentwicklungsplan festgeschriebene Abstandsreglung von 400m unterschritten wird.
Der Argumentation von Amprion, dass es sich um Bestandstrassen handele und daher die Abstandsregel nicht gelte, muss entschieden widersprochen werden. Es ist denklogisch nicht nachvollziehbar, wieso dieser Aspekt nur bei Neutrassen eingehalten werden sollte und bei sog. Bestandstrassen entfallen könne. Der Landesentwicklungsplan unterscheidet im Gesetzestext nicht zwischen dem Begriff der Leitung einerseits – so der eigentliche Verordnungstext – und dem Begriff der Trasse andererseits – so der Text der entsprechenden Begründung der Verordnung. Dabei ist es selbstverständlich, dass eine bestehende und auch als solche planfestgestellte Wechselstromtrasse etwas Anderes ist als eine neu planfestzustellende Gleichstromleitung und damit Gleichstromtrasse. Dass beide sich künftig auf denselben Strommasten befinden sollen, macht sie nicht zu einer Trasse. Wenn dies so wäre, dann bedürfte es auch insoweit keiner Planfeststellung. Nur weil eine neue Leitung auf alten Masten aufgehängt werden soll heißt das nicht, dass es eine alte Trasse ist. Neue Gleichstromleitung heißt eben neue Leitung, heißt neue Gleichstromtrasse.
Deshalb fordern wir, dass die neue Gleichstromleitung, die der bestehenden Wechselstromtrasse hinzugefügt werden soll, den Mindestabstand von 400m zu Wohngebieten einhalten muss. Dies ist sowohl unter Berücksichtigung des Hessischen Planungsrechts in Bezug auf den Landesentwicklungsplan notwendig, als auch zur Erfüllung des damit einhergehenden und gesetzesbegründenden Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unverzichtbar. Die bestehende Wechselstromtrasse muss daher, um dies zu erreichen, gegebenenfalls verschwenkt werden. Wo immer dies oberirdisch nicht möglich sein sollte, ist eine Erdverkabelung erforderlich im Sinne des Schutzes der Bevölkerung. Nur so lässt sich vermeiden, dass neue, zusätzliche Belastungen auf die Bevölkerung zukommen und es ließen sich sogar bestehende Belastungen der bisherigen Wechselstromtrasse reduzieren.
Nur so ist außerdem gewährleistet, dass im Sinne eines größtmöglichen Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger die bevorstehenden Baumaßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung genutzt werden.
In die Planungen muss die Bevölkerung umfassend einbezogen werden.
Es liegt nun in der Verantwortung und Zuständigkeit der Bundesnetzagentur deutlich zu machen, dass diese Forderungen bei der Trassenführung, notwendig sind. Nur so lässt sich im Übrigen ein sowohl den Planungsabschluss als auch einen zügigen Umsetzungsverlauf gefährdendes, gerichtliches Prozessrisiko minimieren.“
Unterzeichner:
Gerald Kummer, MdL
Kerstin Geis, MdL
Nina Eisenhardt, MdL
Christiane Böhm, MdL
Jörg Cezanne, MdB
Christine Lambrecht, MdB
Thomas Will, Landrat des Kreises Groß-Gerau
Nils Kraft, Hauptamtlicher Stadtrat der Stadt Rüsselsheim