GROß-GERAU Eine Absage erteilte Brigitte Lindscheid, Präsidentin des Regierungspräsidiums Darmstadt, einem Durchfahrtverbot für Schwerlastverkehr für Dornheim. Das RP folgt darin der Einschätzung von Hessen Mobil, dass die im Falle eines Fahrverbots angedachte Umleitungsstrecke über die L3303 Büttelborn aufgrund der unzureichenden Bauklasse des Bauwerks über die A67 nicht möglich ist. „Für diese Argumentation habe ich keinerlei Verständnis. Dies würde ja bedeuten, die Brücke über die Autobahn müsste auch sonst für den Schwerlastverkehr gesperrt werden. Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass das RP aus nicht nachvollziehbaren Gründen sich gegen ein solches Verbot sperrt. Damit gebe ich mich nicht zufrieden und werde mich mit den Mitantragstellern beraten. Wir kämpfen weiter für Ruhe in Dornheim“, erklärt Gerald Kummer, SPD-Landtagsabgeordneter im Mittel- und Südkreis Groß-Gerau die Absage der Regierungspräsidentin an ein Schwerlastverkehr-Durchfahrtverbot in Dornheim.
Die schriftliche Erklärung der Regierungspräsidentin zur Sache im Wortlaut:
„Ich […] darf Ihnen mitteilen, dass mir […] eine erneute fachliche Stellungnahme von Hessen Mobil bezüglich des Brückenbauwerks in Büttelborn im Zuge der L 3303 vorliegt, die eine eindeutige Aussage zu der Frage trifft, ob die Brücke dazu geeignet ist, den zu erwartenden Mehr- bzw. Ausweichverkehr im Falle einer Sperrung der Ortsdurchfahrt von Dornheim für LKW über 7 t aufzunehmen. Dies wird von Hessen Mobil unter Hinweis auf die überprüfte unzureichende Brückenbauklasse eindeutig und nachvollziehbar verneint. Aufgrund dessen kommt als alternative Ausweichstrecke lediglich die BAB 67 und die B 26, OD Griesheim in Betracht. Das aber würde zu einer Verlagerung der Lärmbelastungen von Dornheim nach Griesheim und infolge dessen zu einer rechtlich unzulässigen deutlichen Erweiterung des Personenkreises der betroffenen Wohnbevölkerung führen. Soweit Sie von einem zeitlichen anstelle eines räumlichen Verlagerungseffektes hinsichtlich des Schwerlastverkehrs ausgehen, so wäre dies in Anbetracht der weitreichenden Folgen eines LKW-Durchfahrtsverbots näher zu belegen. Sofern Sie an einem diesbezüglichen, zeitlich befristeten Versuch festhalten wollen, wäre zunächst ein schlüssiges, mit der Stadt Griesheim, Hessen Mobil und der Polizei abgestimmtes konkretes Konzept vorzulegen. Aufgrund der derzeitigen Sach- und Rechtslage vermag ich Ihnen eine Zustimmung zu dem von Ihnen beantragten LKW-Durchfahrtsverbot in Dornheim – zusätzlich zu der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung -jedoch nicht in Aussicht zu stellen.“