Im Rahmen der jüngsten Sitzung des hessischen Landtags hat Gerald Kummer, steuerpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, dem Antrag der FDP, eine Höchstgrenze für die Realsteuern in Hessen einzuführen, eine Absage erteilt.
„Grundsteuererhöhungen vor Ort sind ein Hilfeschrei der Gemeinden, weil sie finanziell sonst ihre Pflichtaufgaben nicht erfüllen können. Die Verantwortung dafür trägt die Landesregierung mit ihrer unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen. Die Grundsteuererhöhungen sind also nicht die Ursache, sondern die Folge der Unterfinanzierung der hessischen Kommunen. Würde die schwarz-grüne Landesregierung den Kommunen mehr Geld zur Verfügung stellen, müssten sie keine kommunalen Steuern erhöhen und könnten sie sogar wieder senken“, so der Landtagsabgeordnete für den Süd- und Mittelkreis Groß-Gerau.
Er sei sich sicher, dass kein ehrenamtlicher Gemeindevertreter für eine Grundsteuererhöhung ohne Not stimme, da er sich tagtäglich dafür vor den Bürgern rechtfertigen müsse. „Ein bundesweiter Vergleich der Grundsteuern als Maßstab ist zudem unzulässig, weil die Aufgabenwahrnehmung der Kommunen bundesweit nicht vergleichbar ist“, argumentiert der SPD-Politiker weiter. So sei zum Beispiel der Kommunalisierungsgrad staatlicher Aufgaben – das Verhältnis der Aufgaben, die Städte und Gemeinden für das Land in dessen Auftrag übernehmen – in Hessen mit am Höchsten.
Zudem wäre ein Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Hebesatzrecht ein schwerer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und damit in die kommunale Verantwortung. „Eine schwere Bronchitis kann man nicht heilen, indem man das Husten verbietet. Für Heilung der an finanzieller Bronchitis erkrankten Gemeinden könne nur eine bessere Finanzausstattung durch das Land sorgen“, so Kummer abschließend.
Beschränkung des Hebesatzrechtes ist falsch
